Seniorenwohnung zu vermieten
Freitag, den 01. November 2024
Die Wohnung wurde mit öffentlichen Mitteln aus der Aufwandsorientierten Förderung (AOF) in der Einkommensstufe 3 finanziert. Zum Bezug der Wohnung sind nur Personen berechtigt, deren Haushaltseinkommen innerhalb der Grenzen der Einkommensstufe 3 liegt. Das entspricht etwa einem verfügbaren Monatseinkommen zwischen 1.900,00 € bis 2.300,00 €. Im Falle einer nachgewiesenen Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis) kann sich die Einkommensgrenze nach oben verschieben.
Ansprechpartnerin: Frau Donhauser, Telefon 09621 4753-12, E-Mail susanne.donhauser@wu-amberg.de
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